Als freie Schule finanziert sich die Atelierschule Zürich durch solidarische Elternbeiträge, Spenden und weitere Zuwendungen.
Familien von Schüler:innen aus den Rudolf Steiner Schulen Sihlau, Zürich und Winterthur leisten ihre Familienbeiträge weiterhin gemäss den einkommensabhängigen Elternbeitragsordnungen der Trägerschulen.
Familien mit Schüler:innen aus Schulen des «Netzwerks der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz» leisten ihre Beiträge weiter an den Stammschulen. Die Stammschule zahlt den vereinbarten Netzwerkbeitrag pro Schüler:in.
Andere Familien (Dritteltern) vereinbaren den einkommensabhängigen Elternbeitrag mit der Elternbeitragskommission (EBK) der Atelierschule.
Für den Besuch der 13. Klasse (Maturität) gelten besondere Regelungen.
Die zusätzlichen Kosten für Schulmaterial und Praktika sind in den Elternbeiträgen nicht inbegriffen.
Unten finden Sie zur Orientierung die geltenden Elternbeitragstabellen und die Zusammenstellung über zusätzliche Kosten.
Elternbeitragstabelle Trägerschulen (13. Klasse)
Elternbeitragstabelle Netzwerk (13. Klasse)
Elternbeitragstabelle Dritteltern (10.-13. Klasse)
Um trotz fehlender staatlicher Unterstützung dem Anspruch einer für alle offenen Volks- und Mittelschule gerecht zu werden, sind besondere Anstrengungen notwendig. Die Lehrkräfte beziehen für ihr vollamtliches pädagogisches Engagement vergleichsweise bescheidene Löhne. Die Kosten für die Infrastruktur der Schulen, inbesondere die Schulgebäude, werden durch Spenden, Legate und zinsfreie Darlehen vergünstigt. Solidarität und Rücksicht auf finanzschwache Familien werden durch Schulbeiträge gelebt, die sich nach dem jeweiligen Einkommen richten. Die Beiträge liegen derzeit zwischen einem Minimum von ca. 1'100 bis 2'700 Franken pro Monat und Familie für einen Schüler/in (Atelierschule). Trotzdem ist es nicht allen Familien möglich, den geforderten Schulbeitrag aufzubringen. So kann beispielsweise das Einkommen unter dem Minimum liegen. Auch Schicksalsschläge wie der Arbeitsplatzverlust oder Krankheit können Eltern vorübergehend in eine schwierige finanzielle Situation bringen. In solchen Fällen kann die Stiftung gemäss ihrem Zweck, entsprechend ihren Bedingungen und nach Massgabe vorhandener Gelder aktiv werden.
Zur Webseite des Stipendienfonds: